Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Fröhlig Wein- & Getränke-Therme GmbH & Co.KG

Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von uns angeboten Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und landwirtschaftlichen Produkten, Bereitstellung und Verleih von Veranstaltungsequipment, unterschiedlichste Personaldienstleistungen und die Vermittlung von Leistungen und Produkten von Drittanbietern.

ANGEBOTE UND PREISE
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Angebotspreise aus unseren regelmäßig erscheinenden Werbeprospekten gelten grundsätzlich nur bei Abholung und unmittelbarer Bezahlung in unserem Wein- und Getränkefachgeschäft. Für Artikel, die auf Kommission erworben werden, gelten diese Angebotspreise ausdrücklich nicht.
Lieferungen durch uns sind prinzipiell kostenpflichtig und können je nach Aufwand und Entfernung zum Lieferort variieren.
Liegen zwischen Auftragsannahme durch den Kunden (Datum der Auftragsbestätigung) und dem Tag der Leistungserbringung mehr als 5 Monate, kann es gegebenenfalls zu Preisanpassungen bei den angebotenen Leihmaterialien, Dienstleistungen und Getränken kommen. Eine Preiserhöhung ist auf maximal 5 % über dem ursprünglichen Angebotspreis beschränkt.

BESTELLUNGEN
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, können zusätzliche Kosten anfallen.. Von uns nicht zu vertretene Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
Bestellungen für unseren Getränkefachgroßhandel müssen am Vortag des zuvor vereinbarten Liefertages (je nach Ort und wöchentlicher Tourenplanung) bis spätestens 16:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Bestellungen können wir keine Auslieferung am Folgetag garantieren.
Auftragsbestätigungen, die Leihmaterial beinhalten, müssen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich eingegangen sein, anderenfalls behalten wir uns vor, Materialien anderweitig zu verleihen.
Sämtliche Vereinbarungen, Absprachen und Bestellungen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung bzw. seiner schriftlichen Auftragsbestätigung sein Einverständnis mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aufträge für unsere Leistungen gelten als erteilt, wenn diese persönlich, telefonisch oder schriftlich eingehen. Bei einem Auftragsvolumen von mehr als 500 Euro zzgl. der ges. MwSt. muss eine schriftliche Bestellung bzw. Auftragserteilung vorliegen.

LIEFERUNG
Die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt am vereinbarten Liefertag an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.
Die Lieferung erfolgt ab Lager bis zur ersten Tür ebener Erde der angegebenen Adresse. Für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Lieferung in den Keller oder OG.) können weitere Kosten entstehen. Entstandene Kosten für erfolglose Zustellversuche oder Probleme bei der Anlieferung vor Ort sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Eine mangelhafte und/oder unvollständige Lieferung ist uns unverzüglich mitzuteilen, damit der eventuelle Fehler behoben werden kann.
Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel oder Mindestleistungen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden beanstandet werden.
Der ordnungsgemäße Erhalt wird jeweils auf dem Lieferschein quittiert.
Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

LEIHMATERIALIEN
Sämtliche Leihwaren werden in einem gepflegten Zustand bereitgestellt.
Die Artikel sind pfleglich zu behandeln.
Die Leihwaren sind aufgrund gesetzlicher hygienischer Bestimmungen grob vorgereinigt zurückzugeben (z.B. sind größere Mengen Speisereste von den Tellern zu entfernen). Wir behalten uns vor, Reinigungskosten für nicht grob vorgereinigte Leihwaren gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Kunde trägt ab der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für das gesamte Leihmaterial. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt bzgl. Zustand und Vollständigkeit. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach der Endreinigung ermittelt und berechnet werden. Eventuelle Beschädigungen an Textilien wie Hussen, Tischdecken etc. können gegebenenfalls erst nach der Rückkehr aus der Reinigung ermittelt werden. Deshalb ist eine spätere Nachberechnung möglich.
Glas, Besteck und Porzellan werden aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich ungespült zurückgenommen und gegen Entgelt gereinigt. Eine Umgehung der Reinigungskosten durch eigene Reinigung ist aufgrund hygienischer Bestimmungen nicht möglich.
Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder weist ein Artikel einen technischen Defekt auf, den der Kunde nicht zu verantworten hat, wird dieser nicht in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Entschädigungen werden nicht geleistet.
Eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während der Veranstaltung anzuzeigen. Diese sind in jedem Fall auf dem Lieferschein oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

PREISE
Die gültigen Preise für Leihmaterialien und Getränke ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
Die Preise enthalten keine Kosten für den Transport (Anlieferung und Abholung), Aufstellung und Bereitstellung zur Inbetriebnahme, Montage und Demontage, gegebenenfalls Reinigung, einer Müllentsorgung oder sonstiger Dienstleistungen, die über die reine Gestellung hinausgehen.
Die Preise für das Leihmaterial verstehen sich grundsätzlich für die Nutzung auf einer Veranstaltung mit einem Veranstaltungstag. Je weiterem Veranstaltungstag behalten wir uns eine Erhöhung der Preise um maximal 50% für jeden weiteren Nutzungstag vor.
Das Leihmaterial ist spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung an uns zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen.
Der Kunde hat das Leihmaterial sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Mängelrügen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Ein eventueller Diebstahl bzw. eine eventuelle Beschädigung des Leihmaterials hat der Kunde sofort nach Entdeckung mitzuteilen.

SORGFALTSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leihmaterialien pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, Leihmaterial während der Mietzeit, soweit erforderlich, sach- und fachgerecht zu lagern und zu verwenden sowie das Leihmaterial vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Empfehlung für die Behandlung der Getränke: Getränke sind nach der Anlieferung sofort kühl und dunkel zu lagern.
Bei der Rückgabe von Kommissionsware muss sich die zurückgegebene Ware in einem sauberen und mangelfreien Zustand befinden. Starke Verschmutzungen und Beschädigungen an den Flaschen und Kisten berechtigen uns zur Verweigerung der Rücknahme.
Der Kunde hat vor Rückgabe der Kommissionsware sicherzustellen, dass ausschließlich die von uns bezogene Ware zurückgegeben wird. Anderswo bezogene Ware wird nicht zurückgenommen. Bei Durchmischung unserer Ware mit Fremdware wird die Rücknahme der gesamten Kommissionsware verweigert. Bei Durchmischung mit Fremdware mit abgelaufenem oder kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 50€ netto.
Es ist untersagt, Leihmaterialien, insbesondere Zeltplanen, Kühl- oder Bierwagen, Theken sowie alle weiteren Leihmaterialien zu beschriften oder in irgendeiner Form zu bekleben.
Ist für das Leihmaterial ein bestimmter Einsatzort angegeben oder vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, das Leihmaterial an einen anderen Einsatzort zu verbringen.
Sollte sich aus der ordnungsgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung des Leihmaterials eine Forderung gegenüber Dritten ergeben, spricht der Kunde uns von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass unser Leihmaterial je nach Artikel teilweise nicht gegen Diebstahl, Beschädigung oder Elementarschäden versichert ist. Vielmehr ist der Kunde seinerseits verpflichtet, das Leihmaterial in vollem Umfang zugunsten unseres Unternehmens zu versichern. Sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung tritt der Kunde schon jetzt an unser Unternehmen ab. Unser Unternehmen nimmt die Abtretung jetzt schon an.
Der Kunde ist verpflichtet, Leihmaterial einschließlich sämtlichen Kleinmaterials und Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei und in einem annehmbaren gereinigten Zustand zurückzugeben.
Ist das Leihmaterial über das normale Maß hinaus verschmutzt, werden wir dem Kunden die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Besteht eine Lieferung/Abholung von Leihmaterial aus mehreren Einzelteilen, ist eine vollständige Kontrolle des Gesamtauftrages erst am Sitz unseres Unternehmens möglich. Der Mieter akzeptiert, das die endgültige Kontrolle und eine Schadensfeststellung erst in den Räumen unsers Unternehmens stattfindet. Der Kunde hat das Recht, bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Macht der Kunde von der Möglichkeit der Anwesenheit keinen Gebrauch, so ist er an unsere Feststellungen gebunden.

HAFTUNG DES ENTLEIHERS
Wird unser Leihmaterial mit Beschädigung oder groben Verschmutzungen zurückgegeben, trägt der Kunde die Reinigungskosten bzw. die Kosten für die Entfernung, für die Instandsetzung, im schlimmsten Falle die Kosten der Neubeschaffung.
Ist dem Kunden die Rückgabe des Leihmaterials aus einem vom ihm zu vertretenden Umstand nicht möglich, haftet der Kunde nicht nur für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung des Leihmaterials sondern ist auch verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für entgangene Umsätze unseres Unternehmens für den Zeitraum bis zur Neubeschaffung des Leihmaterials zu tragen, soweit von uns nachgewiesen werden kann, dass das Leihmaterial in dieser Zeit hätte vermietet werden können.

ZAHLUNG
Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart per Überweisung.
Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50 % bis 100 % des gebuchten Umsatzvolumens und ist bis 4 Wochen vor Liefer-/Abholtermin auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach Absprache erfolgt die Anzahlung bei Lieferung/ Abholung in Bar.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldenforderung (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware geltend machen. Verarbeitet der Käufer die Ware, so erfolgt die Verarbeitung für uns derart, dass wir als Hersteller im Verkehrssinne gem. § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum haben oder erwerben. Sollte trotzdem durch die Verarbeitung unser Eigentum untergehen und der Käufer Eigentum erwerben, so gilt als vereinbart, dass das Eigentum im Augenblick des Erwerbes durch den Käufer von diesem direkt auf uns übergeht, wobei auch hier die Verpflichtung des Käufers zur unentgeltlichen Verwahrung besteht oder der Käufer, soweit erforderlich, Herausgabeansprüche gegen Drittverwahrer hiermit bereits an uns abtritt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsgang zu veräußern, sowohl vor, als auch nach Be- oder Verarbeitung, in diesem Fall gilt als vereinbart:
a) die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird;
b) für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung;
c) wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren weiterverkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
d) wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk-oder Lieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- und Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die Kaufpreisforderung bestimmt ist;
e) wir sind zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gemäß vorstehenden Regelungen ohne formellen Rücktritt vom Vertrag befugt, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wird, ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolglos verläuft, der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät und wir ihn in der Mahnung oder zuvor auf die Rücknahme hingewiesen haben oder sonst wie die Vermögenslage die Realisierung unserer Forderung gefährdet. Auf Verlangen des Käufers werden wir die Freigabe erklären, soweit der Wert der Forderungen aus Eigentumsvorbehalt den Wert der außenstehenden Forderungen unserseits um mehr als 15% übersteigt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren je nach Mahnstufe mit bis zu 50 € zu berechnen. Sollte nach dem Mahnverfahren weiterhin keine Zahlung erfolgt sein, werden vom Anwalt die zum Zeitpunkt geltenden Mahnzinsen in Rechnung gestellt.

STORNIERUNG
Der Kunde kann nach Vorliegen der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Hier ist der Kunde verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Abstandssummen zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Bei reinen Getränkebestellungen behalten wir uns vor, die z.B. durch bereits erfolgte Lieferung oder Bereitstellung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Extra für den Kunden bestellte Artikel, die nicht bei uns gelistet sind, werden zu 100% berechnet.
Für Auftragsstornierungen im Veranstaltungsbereich mit Leihmaterialien, Speisen und/oder Personaldienstleistungen gelten folgende Bedingungen:
Der Kunde kann nach Vorliegen der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten bzw. stornieren. Hier ist der Kunde verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Abstandssummen zu zahlen:
bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 50 % des Auftragswertes an Leihmaterialien
bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin: 75 % des Auftragswertes an Leihmaterialien
Innerhalb der letzten sieben Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 100 % des gesamten Auftragswertes.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zahlt der Kunde die von eventuell beauftragten Drittunternehmen trotz Stornierung in Rechnung gestellten Leistungen in voller Höhe.
Eine abweichende Absprache zwischen den Vertragspartnern bedarf der Schriftform.

DATENSPEICHERUNG / DATENSCHUTZ
Nach §144 der Abgabenordnung werden alle getätigten Umsätze mit unseren Kunden aufgezeichnet.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten, per EDV verarbeitet werden. Nach §26 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind wir verpflichtet, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Wege, so dass weitere Benachrichtigungen nicht mehr folgen.
Für alle Kunden und Vertragspartner und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten ist der Gerichtstand Ennigerloh.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages, einer Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.
Wir behalten uns sämtliche Schadenersatzansprüche vor.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der eingetragene Hauptsitz unseres Unternehmens in Ennigerloh. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ennigerloh im Januar 2020